Services

Leistungen

Professionelle Dienstleistungen für Brandschutz und Erste Hilfe von JKS Brandschutz und Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Schulungen

Betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung nach DGUV 304-001

Jedes Unternehmen ab zwei Mitarbeitern muss die Auflagen der Berufsgenossenschaft im Erste- Hilfe Bereich erfüllen.  Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung im Notfall zu schaffen und die Einhaltung der Rettungskette zu gewährleisten. Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind. Die Anzahl der Ersthelfer im Unternehmen richtet sich nach der Größe, Gefahrenpotential und Wechselschichtmodell. Diese Informationen können Sie sich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einholen.

Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer, hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer aus- bzw. fortgebildet werden. 

Seitens der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen erfolgt keine Aufforderung.

Gerne erinnern wir Sie immer rechtzeitig, wann Sie wieder Ihre Ersthelfer ausbilden müssen, damit Sie keine unangenehme Betriebsprüfung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erhalten.

Eine entsprechende Aus- und Fortbildung für Ihre Mitarbeiter können wir übernehmen, die in der Regel kostenlos erfolgt (Abrechnung erfolgt über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse - Kennziffer 8.1496).

Die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in der DGUV 304-001 geregelt und umfasst 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Std).


Inhalte:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
  • Kontaktaufnahme und Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störungen des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf- / Knochen- Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzschlag
  • Vergiftungen und Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall
  • Einsatz und Erklärung von AED ( automatisierter externer Defibrillator - Gerät zum Einsatz bei Herzstillstand / Kammerflimmern)

Brandschutzberatung

Brandschutzbeauftragter

Unsere Brandschutzberatung umfasst eine umfassende Analyse Ihrer Einrichtung, die Identifizierung von Schwachstellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Brandschutzmaßnahmen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen optimal auf mögliche Brandgefahren vorbereitet ist.

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zum Einsetzen eines Brandschutzbeauftragten. Die gesetzlichen Vorschriften werden auf der Länderebene erlassen. In folgenden beispielhaften Fällen müssen Sie einen Brandschutzbeauftragten einsetzen:

  • Wenn die Bauordnung die Ernennung vorschreibt. Im Allgemeinen hängt das von der Größe der genutzten Fläche ab. Im Einzelhandel ist zum Beispiel ab einer Nutzfläche von 2000 qm die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben, unabhängig davon, um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Die Vorschriften für Industrie und Gewerbe sind ähnlich.
  • Wenn die Versicherung einen Brandschutzverantwortlichen fordert. Dabei gibt es, im Gegensatz zur Bauordnung, keine Festlegung der Betriebsgröße. Ob die Versicherung dies für notwendig erachtet, hängt von der Gefahrensituation im Unternehmen ab. Wird die Gefahr als hoch eingestuft kann auch von kleineren Unternehmen die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten verlangt werden.
  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, das ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 ) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Ergeben diese eine erhöhte Brandgefahr wird die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten von Experten empfohlen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, unterbleibt es jedoch, kann es im Schadensfall mit der Versicherung Probleme geben.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und stellen für Sie Brandschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen.

Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR 2.2 und DGUV 205-023

Die Dauer der Ausbildung beträgt 3,5 Stunden.

Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden.

Mindestteilnehmer 8 Personen.


Beschreibung:

Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.

Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.

Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauch ausgehen.

Inhalte:

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A-C


Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz, Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräft (z.B. Feuerwehr)


Praxis:

  • Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
  • Löschtaktik bei Löschversuchen
  • Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Prüfleistungen

Über die genannten Leistungen hinaus erbringen wir umfangreich Prüfleistungen. 

Brandschutztüren, Feststellanlagen, Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen, Hausalarmanlagen, Rauchabzug , Feuerlöscher, Leitern, Tritte und Fahrgerüste.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.


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