Leistungen
Betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung nach DGUV 304-001
Jedes Unternehmen ab zwei Mitarbeitern muss die Auflagen der Berufsgenossenschaft im Erste- Hilfe Bereich erfüllen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung im Notfall zu schaffen und die Einhaltung der Rettungskette zu gewährleisten. Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind. Die Anzahl der Ersthelfer im Unternehmen richtet sich nach der Größe, Gefahrenpotential und Wechselschichtmodell. Diese Informationen können Sie sich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einholen.
Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer, hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer aus- bzw. fortgebildet werden.
Seitens der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen erfolgt keine Aufforderung.
Gerne erinnern wir Sie immer rechtzeitig, wann Sie wieder Ihre Ersthelfer ausbilden müssen, damit Sie keine unangenehme Betriebsprüfung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erhalten.
Eine entsprechende Aus- und Fortbildung für Ihre Mitarbeiter können wir übernehmen, die in der Regel kostenlos erfolgt (Abrechnung erfolgt über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse - Kennziffer 8.1496).
Die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in der DGUV 304-001 geregelt und umfasst 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Std).
Inhalte:
Unsere Brandschutzberatung umfasst eine umfassende Analyse Ihrer Einrichtung, die Identifizierung von Schwachstellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Brandschutzmaßnahmen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen optimal auf mögliche Brandgefahren vorbereitet ist.
In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zum Einsetzen eines Brandschutzbeauftragten. Die gesetzlichen Vorschriften werden auf der Länderebene erlassen. In folgenden beispielhaften Fällen müssen Sie einen Brandschutzbeauftragten einsetzen:
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3,5 Stunden.
Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden.
Mindestteilnehmer 8 Personen.
Beschreibung:
Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.
Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.
Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauch ausgehen.
Inhalte:
Theorie:
Brandschutzunterweisung:
Praxis:
Prüfleistungen
Über die genannten Leistungen hinaus erbringen wir umfangreich Prüfleistungen.
Brandschutztüren, Feststellanlagen, Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen, Hausalarmanlagen, Rauchabzug , Feuerlöscher, Leitern, Tritte und Fahrgerüste.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.